Jung & Krämer - Förderprogramme

Allgemeine Informationen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Förderfähig sind die Errichtung und die Erweiterung von Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verbrennung von Biomasse, Kraft-Wärme-Kopplung - KWK - Blockheizkraftwerke sowie Wärmepumpen.

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Antragsverfahren

Für die Beantragung der Fördermittel müssen Richtlinien und Fristen eingehalten werden. Anträge müssen mit aktuellen Antragsformularen an das BAFA gestellt werden.

Ausführliche Informationen über die förderfähigen Anlagen sowie Anträge zum  Download werden auf der Webseite des BAFA bereitgestellt.

>>> BAFA

Photovoltaik

Photovoltaikanlagen werden nicht staatlich gefördert.
Dafür garantiert das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) den Betreibern von Solaranlagen eine feste Mindestvergütung für jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde für eine Laufzeit von 20 Jahren. Begonnen wurde mit einer Mindestvergütung beim Start am 1.1.04 von 57,4 Cent / Kilowattstunde.
Die aktuelle Einspeisevergütung wird auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht

www.bundesnetzagentur.de

Die KfW Bankengruppe stellt zinsgünstige Darlehen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Diese Darlehen müssen über die Hausbank beantragt werden. Mehr Informationen dazu auf der Webseite der KfW.

>>> KfW

Unser Service

Gerne beraten wir Sie ausführlich über die aktuellen Fördermöglichkeiten für Solaranlagen sowie Photovoltaikanlagen.

Alle erforderlichen Anträge stellen wir selbstverständlich für Sie !

Fragen Sie uns!